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Unfallschaden Regulierung  Die in Anspruch genommene gegnerische Versicherung benötigt zur Regulierung immer einen Beleg, aus der die Schadenhöhe ersichtlich ist. Bei einer fiktiven Abrechnung ist ein Unfallgutachten notwendig, das von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird. Die Kosten werden von der Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall übernommen. Fiktive Abrechnung bedeutet, wenn man als Unfallgeschädigter unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, ist man so zu stellen, wie ohne Unfall. Man hat also einen Anspruch auf Zahlung aller unfallbedingten Kosten. Bei der fiktiven Abrechnung lässt man sich als Geschädigter den entstandenen Schaden ohne MwSt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen und kümmert sich selbst um die Behebung des Schadens. Man bezeichnet die fiktive Abrechnung auch oft als Abrechnung auf Gutachtenbasis. Der Geschädigte darf selbst bestimmen, wie er mit dem beschädigten Fahrzeug verfährt.  Unfallschaden fiktiv abrechnen
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Fiktive Abrechnung - Auszahlung der ermittelten Reparaturkosten Sie haben die Möglichkeit nach einem unverschuldeten Unfall fiktiv abzurechnen oder das beschädigte Fahrzeug reparieren zu  lassen - das ist dann eine sogenannte fiktive Abrechnung. Kfz Gutachter in Euskirchen - Fiktive Abrechnung KFZ KOMPETENZ
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