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Wann handelt es sich um einen Bagatelschaden?  Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.   Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.   Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro).   Fragen Sie uns, wir geben Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens. Raparaturdauer und  Wertgutachten Oldtimer  Wenn Sie einen Oldtimer kaufen oder verkaufen wollen, ist es ratsam eine Bewertung vornehmen zu lassen. Wir erstellen ein aufwendiges Bewertungsprofil unter Berücksichtigung aller Kriterien.   Im Auftrag von Privatpersonen sowie Großkunden führen wir fachkundige Bewertungen duch. Wir ermitteln den Zeitwert und dokumentieren den Fahrzeugzustand in übersichtlicher Form.
Wiederbeschaffungswert - Zeitwert Haftpflichtschaden - Kaskoschaden Classic Bewertungen - Gebrauchtwagenbewertung Bagatellschäden - Kostenvoranschläge  
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Ihre Sachverständige und Gutachter - KFZ Bagatelschaden Sie haben die freie Wahl auf einen unabhängigen Sachverständigen. Gutachtergebühren müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Verursachers übernommen werden. KFZ Bagatelschaden KFZ KOMPETENZ
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