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Der merkantile Minderwert ist der Betrag den das unfallbeschädigte Fahrzeug im Vergleich zum Zustand vor dem Unfall an Wert verloren hat. Als Geschädigter ist man so zu stellen, wie vor dem Unfall.   Hatte man vorher ein unfallfreies Fahrzeug, wird man beim Weiterverkauf für das beschädigte Fahrzeug nicht mehr den gleichen Erlös erzielen können. Diese Differenz wird als Merkantiler-Minderwert bezeichnet. In welcher Höhe der merkantile Minderwert ist muss entsprechend ermittelt werden.  Die Wertminderung ist Umsatzsteuerfrei, da es sich um einen nicht steuerbaren Betrag handelt.  Man unterscheidet zwischen dem technischen und den wirtschaftlichen merkantilen Minderwert. Ein technischer Minderwert liegt vor, wenn der ursprüngliche Zustand des unfallbeschädigten Fahrzeugs auch nach einer fachgerechten sowie vollständigen Reparatur nicht mehr hergestellt werden kann. Die merkantile Wertminderung stellt einen Vermögensausgleich dar, dass aufgrund der Unfalleigenschaft ein weniger Erlös beim Verkauf zu erzielen ist.  Im Kasko-Fall ist eine Wertminderung nicht erstattungsfähig, da es in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.   Wertminderung merkantil
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